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Der Bau eines jeden Gebäudes ist in Deutschland durch mehrere Vorschriften geregelt. Hierbei geht es einerseits darum, wo man was bauen darf. Niemand möchte in einer Vorstadtsiedlung einen Wolkenkratzer oder einen riesigen Produktionsbetrieb vor die Nase gesetzt bekommen. Andererseits geht es vielfach um die Sicherheit der Bauwerke und das jeweilige Ortsbild. Selbst, wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist, gelten unzählige Bestimmungen für jeden Bau. Es bleibt Ihnen also nicht erspart, sich selbst beim Aufstellen eines Holzschuppens, mit dem Gesetz zu befassen. Daher haben wir nachstehend, die wichtigsten Bestimmungen zusammen gefasst.
Meistens ist für den Bau eines Holzschuppens eine Baugenehmigung notwendig. Sobald ein Gebäude in Deutschland ein Fundament hat, muss es genehmigt werden. Sollte dann auch noch eine Feuerstelle, eine Toilette, eine Heizung oder das Wohnen von Personen geplant sein, führt kein Weg mehr an der Baubehörde vorbei. Bei der Größe gilt als Faustregel, dass jeder Holzschuppen über 30 Kubikmetern Rauminhalt eine Baugenehmigung braucht. Die Genehmigung muss bei der Kreis- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden und ist pro Bundesland anders geregelt.
Danach müssen sie als Bauherr den Baubeginn bei der Gemeinde- oder Kreisverwaltung anzeigen. Niemals dürfen Sie vor der Erteilung einer Baugenehmigung mit dem Bauen beginnen. Bei Fertigstellung muss wieder eine Meldung erfolgen. Die Bauabnahme entfällt aber meistens bei kleinere Bauvorhaben, wie einem Holzschuppen.
Für eine positive Baugenehmigung müssen drei wichtige Teile erfüllt sein.
Dazu ist es ratsam durch einen professionellen Bauplaner oder Architekten eine Bauvoranfrage zu stellen. Damit kann man auf kostengünstige Art und Weise feststellen lassen, ob eine positive Baugenehmigung überhaupt möglich ist. Die Zusage in einer Bauvoranfrage bleibt für drei Jahre gültig. Jetzt kann die Planung starten.
Je Bundesland gibt es ein eigenes Bauantragsformular. Diesem ausgefüllten Antrag müssen die folgenden Unterlagen jeweils in dreifacher Ausführung beigelegt werden. Diese sollten sie normalerweise von einem Architekten erstellen lassen. Andernfalls sind die Chancen auf einen positiven Bescheid für die Baugenehmigung verschwindend gering. Der Bauplaner oder Architekt stellt also folgende Unterlagen für den Bauantrag zusammen:
Zusätzlichen können je nach Gebiet auch noch weitere Unterlagen notwendig sein. Das kann vom Ortsbild bis hin zur Erklärung über den Baumbestand reichen. Ein professioneller Bauplaner, wie ein Architekt, wird das alles vorab für Sie abklären. Damit stehen die Chancen auf die Erteilung einer Baugenehmigung schon mal nicht schlecht.
Jedes Bundesland hat eigene Beschränkungen bis zu welchem maximalen Rauminhalt ein Holzschuppen ohne Genehmigung errichtet werden darf. Dazu kommen noch einige andere Punkte, die erfüllt sein müssen, damit keine Baugenehmigung für den Schuppen nötig ist. Er darf nicht höher als 2,5 Meter sein. Er darf nicht bewohnt werden und daher auch keine Feuerstelle, Toilette oder Heizung haben. Hier kommt eine Auflistung der höchstens erlaubten Rauminhalte, die von den Wänden des Holzschuppens umschlossen werden:
Prinzipiell ist es also in vielen Bundesländern möglich einen kleinen Holzschuppen ohne Baugenehmigung aufzustellen. Trotzdem ist eine formlose Anzeige bei der Gemeinde oder Kreisverwaltung zu machen. Das nennt man dann Genehmigungsfreistellungsverfahren. Dazu müssen Sie die Bauvorlagen, das sind eine kleine Skizze und eine kurze Beschreibung, abgeben. Die Behörde entscheidet, ob der Holzschuppen wirklich von der Genehmigung befreit ist. Manchmal prüft sie aber auch gar nicht. Nach dem Ablauf einer Frist von vier Wochen können Sie zu bauen beginnen, falls von der Gemeinde nichts mehr kommt.
Dabei ist allerdings allerhöchste Vorsicht geboten. Denn das gilt nur für genehmigungsfreie Bauvorhaben. Das Bauen ohne Genehmigung kann selbst für einen Holzschuppen mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € bestraft werden. Zusätzlich drohen noch die Stillegungsverfügung, die Nutzungsuntersagung und die Beseitigungsverfügung. Sie müssen also im schlimmsten Fall den Holzschuppen sogar wieder auf eigene Kosten abreißen. Das kann ganz schön teuer werden. Für die fehlende Baugenehmigung gibt es auch keine Verjährung. Daher sollten Sie sich auf jeden Fall lieber vorher erkundigen.
Üblicherweise ist immer dann eine Baugenehmigung für einen Holzschuppen notwendig, wenn dieser errichtet, abgerissen, umgebaut oder in seine Benutzung verändert wird. Was bedeutet eine Änderung der Nutzung? Wenn Sie in dem Schuppen plötzlich ihr Auto abstellen möchten, gelten andere gesetzliche Vorschriften. Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass über 30 Kubikmetern umbautem Rauminhalt immer eine Baugenehmigung verpflichtend wird. Das bedeutet in der Praxis, dass ab einem Holzschuppen von mehr als 5 mal 3 Meter und 2 Meter Höhe, genehmigt werden muss. Die genauen Grenzen für den genehmigungsfreien Bau wurden bereits weiter oben aufgelistet.
Zusätzlich gibt es noch eine Reihe anderer Faktoren, die dazu führen können, dass eine Baugenehmigung eingeholt werden muss:
Die gesetzlichen Vorschriften sind in Deutschland nicht nur sehr umfangreich, sondern auch in jedem Bundesland verschieden. Zusätzlich gelten noch unzählige andere Vorschriften, wie die Brandschutzverordnung, der Bebauungsplan und Ortsbildvorschriften. Kein privater Bauherr kann jemals hundertprozentig sicher herausfinden, was alles zu beachten ist. Daher gibt es einen sehr günstigen Trick. Nehmen Sie bei Ihrer zuständigen Baubehörde vorab eine kostenlose mündliche Beratung in Anspruch. Notieren Sie dazu den Namen des Beamten und die Uhrzeit des Gesprächs und führen Sie ein schriftliches Gesprächsprotokoll. Sollten Sie für Ihren Holzschuppen eine Baugenehmigung benötigen, engagieren Sie einen professionellen Bauplaner. Das kann ein Architekt oder ein Baumeister sein. Eine Privatperson ist erfahrungsgemäß beim Baugenehmigungsverfahren in Deutschland chancenlos.
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