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Es ist immer gut einen wettergeschützten Platz für sein Auto zu haben. Zwei Varianten bieten sich dafür an. Die eine ist eine Garage und die andere ein Carport. Die Garage ist typischerweise rundherum verschlossen und hat normalerweise ein solides Fundament. Ein Carport besteht üblicherweise nur aus Stehern und einem Dach. Ein Carport ist im Baumarkt oft schon um 1.000 € als fix und fertiger Bausatz erhältlich. Dagegen verursacht der Bau einer Garage ein wenig mehr Aufwand. Für die Garage muss man auf jeden Fall bereits prüfen, ob eine Baugenehmigung notwendig ist. Aber auch die Aufstellung eines Carports kann in manchen Bundesländern meldepflichtig sein. Eine genaue Auflistung dazu finden Sie im übernächsten Abschnitt.
Grundsätzlich kommt es auf die Größe der bebauten Fläche und auf das Fundament an. Je nachdem wird eine Baugenehmigung für die Garage oder einen Carport verpflichtend. Das sollte man in die Planung auf jeden Fall einbeziehen. Denn ein kleiner Unterschied in der Größe kann bereits bewirken, dass Sie einige Kosten für die Bewilligung durch die Baubehörde einsparen. Auch die Zustimmung der Nachbarn fällt dann weg. Da die Garage oder der Carport sehr oft nahe an der Grundstücksgrenze errichtet werden, kann das entscheidend sein. Ohne die Verpflichtung einer Baugenehmigung kann der Nachbar nichts dagegen unternehmen. Allerdings sind auch ohne Genehmigung ein paar Vorschriften einzuhalten. So muss laut Garagenverordnung (GaVO) ein Stellplatz in der Garage mindestens 5 Meter lang und 2,3 Meter breit sein. Sollte es eine Verbindung zu anderen Räumen geben, muss eine Brandschutztüre installiert sein. Bei Kleingaragen muss ausdrücklich keine mechanische Lüftung eingebaut werden. Nachstehend erfahren Sie daher ein paar gute Tipps, wie sie der Notwendigkeit einer Bewilligung durch die Behörden entgehen können.
In Deutschland gibt es eine eigene Bauvorschrift für jedes Bundesland. Zusätzlich hat der Bürgermeister als oberste Baubehörde noch ein letztes Wörtchen mitzureden. Seine Bedenken beziehen sich aber meistens auf das Ortsbild. Damit sind oft nur die Farbe oder die Art des Daches verbunden. Doch am besten günstigsten und einfachsten ist es natürlich ohne Baugenehmigung Garage zu bauen, wenn keine nötig ist. Jedes Bundesland hat seine eigenen Vorschriften, bis zu welcher Größe man ohne Baugenehmigung Garage bauen darf. Dann ist lediglich die schriftliche Meldung bei der zuständigen Gemeinde verpflichtend. Hier kommen also diese Vorschriften für jedes einzelne Bundesland in Deutschland.
In diesem Bundesland kann eine Holzgarage bis zu 30 Quadratmeter Grundfläche ohne Baugenehmigung gebaut werden. Dazu dürfen aber auch die Wandhöhen im Durchschnitt nicht mehr als 3 Meter hoch sein. Wenn die Garage kleiner und niedriger ist, müssen aber trotzdem eine Reihe von anderen Verordnungen eingehalten werden. So muss die Garage immer auf demselben Grundstück, wie das dazugehörige Wohnhaus stehen. Außerdem darf sie nicht zweckentfremdet werden, sondern es dürfen nur Fahrzeuge oder Anhänger und Wohnwagen eingestellt werden.
In Bayern darf die Garage nicht größer als 50 Quadratmeter sein. Die bayrische Gesetzgebung verlangt Verkehrssicherheit, speziellen Brandschutz und verschiedene Lüftungsmöglichkeiten. Außerdem muss die Zufahrt von der Straße her mindestens 3 Meter lang sein. Die Höhe der Einfahrt darf nicht niedriger als 2 Meter hoch sein. Ebenfalls muss eine Brand-hemmende Trennwand zu anschließenden Gebäuden errichtet werden. In Bayern muss auf jeden Fall eine Bauanzeige erfolgen. Erst, wenn die Gemeinde binnen 4 Wochen kein vereinfachtes Genehmigungsverfahren fordert, darf ohne Baugenehmigung gebaut werden. Außer es gibt schon vorher einen entsprechenden Bescheid dazu.
In Berlin können Sie bis 30 Quadratmeter und durchschnittlich 3 Meter Wandhöhe ohne Baugenehmigung Garage bauen. Hier darf bis maximal 9 Meter an der Grundstücksgrenze gebaut werden. Das Dach darf dabei höchstens 45 Grad Neigung haben. Insgesamt dürfen nicht mehr als 15 Meter Grundstücksgrenze verbaut werden. In Berlin darf die Kleingarage aus normal entflammbarem Material errichtet werden.
In Brandenburg sind maximal 50 Quadratmeter Garage genehmigungsfrei. Die Genehmigungsfreiheit muss von der Gemeinde bestätigt werden. Der Abstand zur Straße muss mindestens 3 Meter betragen. Die Masse der Einfahrt sind mit mindestens 2,30 Meter Höhe und 5 Meter Breite vorgeschrieben. Alle tragenden Wände müssen aus feuerhemmenden Material errichtet werden.
In Bremen darf die Garage wieder maximal 3 Meter hoch sein und kleiner als 50 Quadratmeter Bruttogrundfläche haben. Die Zufahrt muss mindestens 3 Meter lang sein. An der Grundstücksgrenze sind auch hier maximal 9 Meter und insgesamt höchstens 18 Meter erlaubt. Gleichzeitig dürfen die Wände maximal 3 Meter hoch und die Dachneigung höchstens 45 Grad betragen.
Hamburg hat prinzipiell dieselben Vorschriften für die maximale Größe im genehmigungsfreien Bau, wie Bremen. Allerdings muss nicht nur die Zufahrt mindestens 3 Meter lang sein. Die Mindestabmessung für einen Stellplatz beträgt 5 mal 2,3 Meter plus 10 Zentimeter für jede Seitenwand. Wände und Decken, die am Gebäude anschließen, müssen feuerhemmend sein. Ausgenommen ist ein kleiner Abstellraum bis 20 Quadratmeter.
Das Bundesland Hessen lässt Garagen bis 50 Quadratmeter ohne Baugenehmigungsverfahren durchgehen. Allerdings sind auch Abstellräume in dieser Fläche inkludiert. Die Zufahrt darf nicht größer als 200 Quadratmeter sein. Hier gelten die 3 Meter Zufahrt nicht für genehmigungsfreie Kleingaragen. Die Einfahrt in die Garage muss mindestens 2 Meter hoch sein. Tragende Außenbauteile müssen in Hessen nicht aus feuerhemmenden Material sein.
Hier sind maximal 30 Quadratmeter und durchschnittlich 3 Meter Wandhöhe genehmigungsfrei erlaubt. In Mecklenburg-Vorpommern kommen zur Zufahrt mit mindestens 3 Metern Länge noch weitere Vorschriften dazu. Ein wartendes Fahrzeug muss vor der Garage noch Platz haben. Die Wände zu angrenzenden Räumen müssen Brand-hemmend sein, außer es handelt sich um einen Abstellraum bis maximal 20 Quadratmeter. An der Grundstücksgrenze sind wieder höchstens 9 Meter pro Seite und insgesamt maximal 15 Meter erlaubt.
In Niedersachsen darf eine Kleingarage ohne Baugenehmigung nur höchstens 30 Quadratmeter haben. Alle Wände, die an andere Aufenthaltsräume angrenzen, müssen aus feuerhemmenden Baumaterialien errichtet werden. Die Zufahrt muss mindestens 3 Meter lang sein und ein wartendes Fahrzeug braucht vor der Garage Platz. In Niedersachsen müssen die Garagen sogar an der Grundstücksgrenze oder höchstens mit einem Abstand von einem Meter errichtet werden. Trotzdem darf die Länge der Grenzwände 15 Meter nicht überschreiten. Pro Wand darf die angrenzende Länge maximal 9 Meter sein.
In Nordrhein-Westfalen benötigen Sie immer eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Garage. In Einzelfällen kann ein Freistellungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Hierzu ist es am einfachsten, bei der Gemeinde nachzufragen. Die Zufahrt muss wieder mindestens 3 Meter lang sein. Wände und Decken zu Wohnräumen benötigen Brand-hemmende Eigenschaften.
Dieses Bundesland lässt Garagen bis 50 Quadratmeter und 3,20 Meter mittlere Wandhöhe genehmigungsfrei errichten. Der First vom Giebel darf aber nicht höher als 4 Meter sein. Die Mindestgröße von Garagenstellplätzen beträgt 5 mal 2,3 Meter. Ein wartendes oder parkendes Fahrzeug muss vor der Garage Platz haben. Die Zufahrt darf hier maximal 3 Meter betragen. Die Wandlänge an der Grundstücksgrenze darf nicht länger als 12 Meter pro Wand und insgesamt 18 Meter sein. Die Dachneigung ist mit 45 Grad beschränkt.
Im schönen Saarland darf bis 36 Quadratmeter Grundfläche ohne Baugenehmigung Garage gebaut werden. Die Wandhöhe ist im Mittel auch hier mit 3 Meter begrenzt. Die Garage muss sich auf dem eigenen Grundstück befinden. Es gibt allerdings im Saarland eine Bestimmung in der Garagenverordnung, die Lüftungsöffnungen vorschreibt. Außerdem darf der Gesamtquerschnitt pro Stellplatz nicht kleiner als 150 Quadratzentimeter sein. Zum Nachbarn sind an der Grenze maximal 12 m pro Seite und insgesamt höchstens 15 Meter erlaubt. Wer nicht direkt an der Grundstücksgrenze baut, muss einen Abstand von mindestens einen Meter einhalten.
In Sachsen dürfen Sie bis zu 50 Quadratmeter und 3 Meter Höhe ohne Baugenehmigung Garagen errichten. Diese müssen allerdings auch den Bebauungsplan entsprechen und auf demselben Grundstück, wie das Wohnhaus sein. Zur Straße ist ein Abstand von mindestens 3 Metern einzuhalten. Davor muss ein weiteres Fahrzeug Platz haben.
Im Bundesland Sachsen-Anhalt gelten im Großen und Ganzen exakt die gleichen Vorschriften für den Garagenbau, wie in Sachsen. Zum Nachbarn gilt wieder die Regel, dass eine Seite höchstens 9 Meter und alle insgesamt maximal 15 Meter an der Grundstücksgrenze liegen dürfen. Aber auch das gilt genauso wie in Sachsen.
In Schleswig-Holstein dürfen die Garagen nur etwas niedriger als in den anderen Bundesländern sein. Bis 2,75 Metern Höhe, maximal 9 Metern Seitenwandlänge und eine Dachneigung von höchstens 45 Grad darf genehmigungsfrei gebaut werden. Die Zufahrt muss wieder mindestens 3 Meter lang sein. Feuerhemmende Wände und Decken zu anderen Räumen sind Vorschrift. Ausgenommen sind wieder nur Abstellräume bis 20 Quadratmeter.
Hier ist eine Garage bis 40 Quadratmetern und 3 Metern Höhe von der Genehmigung ausgenommen. Die Zufahrt soll 3 Meter lang sein. Ein Stellplatz ist mindestens 5 mal 2,3 Meter groß. Wände und Decken müssen immer aus feuerhemmenden Material gefertigt sein. An der Grundstücksgrenze darf eine Wand maximal 9 Meter lang und alle zusammen höchsten 18 Meter sein.
Es lohnt sich praktisch nie mit Genehmigung zu bauen, wenn es irgendeine Möglichkeit gibt, auf diese zu verzichten. Denn die Kosten, wenn Sie mit Baugenehmigung Garage oder Carport bauen, belaufen sich schnell mal auf 1.000 €. Genau das ist der Grund warum wir im vorherigen Abschnitt die Beschränkungen so genau aufgelistet haben. Es rechnet sich manchmal ein Carport um ein paar Zentimeter kleiner zu gestalten und dadurch der Baubewilligung zu entgehen. Im Zweifelsfall können Sie auch immer bei der Baubehörde nachfragen. Niemand dort will, dass sie unbedingt eine Einreichung machen, denn dann haben die Beamten mehr Arbeit. Man wird Sie also in Ihrem Bestreben unterstützen, möglichst keine Bewilligung zu brauchen. Das müssen Sie dann bei der Planung einfach nur umsetzen und schon haben Sie knappe 1.000 € gespart, noch bevor der Bau beginnt.
Die Kosten für den Bau einer Garage setzen sich aus vielen Faktoren zusammen, die nachstehend genauer beleuchtet werden. Im Groben kann man aber aktuell ungefähr folgende Preise für die unterschiedlichen Bauweisen nennen:
Das sind allerdings nur grobe Schätzkosten, die von vielen Gegebenheiten abhängen. Die wichtigsten drei Faktoren sind:
Wer diese Punkte verändert, bewegt auch jedes Mal das Ausmaß der Gesamtkosten nach oben oder nach unten. Es gibt aber noch viel mehr Schritte, die Sie nicht nur bei der Planung einer Garage oder eines Carports beachten müssen. Jeder einzelne Punkt in der nachstehenden Auflistung kann genauso die Kosten beeinflussen, wobei einige bei Fertiggaragen komplett wegfallen:
An der großen Anzahl von Einzelpunkten bei der Errichtung einer Garage kann man schon erkennen, wie schnell der Preis für eine Massivgarage auf 15.000 € oder gar über 20.000 € steigen kann. Wer günstig bauen möchte, ist mit einer Fertiggarage oder einem Carport sehr gut beraten. Holzgaragen können sehr gut aussehen und Kosten oft weniger als die Hälfte. Dazu kommt, dass diese als Fertiggaragen bestellt werden und in kurzer Zeit aufgestellt werden können.
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