Für das Holzhaus (im Folgenden als Produkt bezeichnet) gilt eine fünfjährige Garantie. Eine Reparatur oder ein Austausch des Produkts während der Garantiezeit verlängert die Garantiezeit nicht und führt nicht zu einer neuen Garantie mit einer neuen Garantiezeit. Die Garantie für Gegenstände, die während der Garantiezeit ausgetauscht oder repariert werden (wenn der Austausch oder die Reparatur als Mängelbeseitigung angesehen wird), erlischt am selben Tag wie die Garantie für das Produkt. Falls zwingende Rechtsnormen andere Garantiebedingungen vorsehen, sind diese anzuwenden.
1. Allgemeine Garantiebedingungen
1.1. Das Produkt muss vom Hersteller oder einem vom Hersteller autorisierten Händler (im Folgenden als "Verkäufer" bezeichnet) erworben werden. Der Endverbraucher des Produkts (im Folgenden als Käufer bezeichnet) muss das Eigentum an dem Produkt erworben haben, bevor die Garantie gewährt wird.
1.2. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Produkt für den vorgesehenen Zweck, das heißt für die Errichtung und den Betrieb an dem vorgesehenen Ort, verwendet wird.
1.3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Übergabe der Bauergebnisse durch den Verkäufer an den Käufer (wenn der Bau im Auftrag ausgeführt wurde) oder mit dem Tag der Fertigstellung des Baus (wenn der Bau im Mischverfahren ausgeführt wurde). Wenn die Montage des Produkts und andere Arbeiten nicht von den Handwerkern des Verkäufers durchgeführt werden, beginnt die Garantie in diesem Fall ab dem Zeitpunkt der Lieferung des Produkts an den Käufer oder ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Dokuments (Konnossement), das den Frachttransportvertrag bestätigt, oder ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung der Urkunde über die Übergabe des Produkts.
1.4. Die Garantie ist nur gültig, wenn der Käufer bei der Installation des Produkts die Installationsanweisungen genau befolgt hat. Alle Änderungen am Produktprojekt, die nach der Abnahme des Produkts vorgenommen werden, müssen dem Verkäufer im Voraus mitgeteilt werden.
1.5. Ein Garantiefall ist ein möglicher Konstruktionsfehler des Produkts oder ein Fehler und/oder ein fehlendes Element, dessen Umfang nicht unter Artikel 2 dieser Produktgarantie fällt.
1.6. Der Käufer muss dem Verkäufer die Nichteinhaltung der Qualitätsanforderungen an das Produkt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung der Nichteinhaltung mitteilen.
1.7. Bei der Einreichung einer Reklamation beim Verkäufer im Zusammenhang mit einem Garantiefall muss der Käufer ein oder mehrere Fotos einreichen, auf denen der Mangel des Produkts zu sehen ist, sowie eine Beschreibung des Mangels, den Namen des Produktprojekts und die Seriennummer, die sich aus der UID (eindeutige Kennung) des Produkts ergibt (die Nummer ist in der Installationsanleitung und anderen Produktunterlagen angegeben).
1.8. Der einzige Bestandteil des Produkts, der einen Mangel aufweist, der gemäß den Bedingungen der Produktgarantie behoben werden muss, fällt während der gesamten Garantiezeit in den Zuständigkeitsbereich des Verkäufers. Der Käufer und der Verkäufer vereinbaren die schnellstmögliche Beseitigung des Produktmangels.
1.9. Für zufällige Schäden oder Folgeschäden, die nicht dem Verkäufer zuzuschreiben sind, ist der Verkäufer nicht verantwortlich. Im Zweifelsfall behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Vorfall mindestens 14 Tage lang zu untersuchen und nach eigenem Ermessen Sachverständige zu beauftragen, um zu beurteilen, ob das Produkt in Übereinstimmung mit den bereitgestellten Installationsanweisungen installiert wurde und ob es Situationen gibt, die unter Klausel 2 dieser Produktgarantie fallen und nicht unter die Garantie fallen. In einem solchen Fall wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich informieren.
1.10. Ersetzte Produktbestandteile gehen in das Eigentum des Verkäufers über.
2. Ausschluss der Garantie
Diese Garantie gilt nicht für:
2.1. Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung des Produkts nach der Übergabe an den Käufer (unter Witterungseinflüssen, in Kontakt mit dem Boden oder in beheizten Räumen) und/oder Schäden, die während des Transports und der Installation des Produkts entstanden sind. Schäden, die während des Transports entstanden sind (wenn das Produkt an den Wohnsitz oder eine andere Adresse des Käufers geliefert wurde) und die vor der Entgegennahme der Ware (d.h. vor dem Ausladen aus dem Fahrzeug) festgestellt werden können, werden durch Anfertigung eines oder mehrerer Fotos festgehalten, die dem Verkäufer übermittelt werden.
2.2. Für geringfügige Transportschäden an Produktbestandteilen, die die Funktionsfähigkeit dieser Bestandteile nicht beeinträchtigen, wenn das ordnungsgemäße optische Erscheinungsbild wiederhergestellt werden kann (z. B. durch Verleimen einer abgebrochenen Holzecke).
2.3. Für Fehler bei der Installation des Produkts, wenn die Installationsarbeiten vom Käufer durchgeführt werden, wenn:
1. die Installationsanweisungen bei der Installation des Produkts nicht befolgt wurden;
2. bei der Installation des Produkts Wetterbedingungen (starker Wind, Schnee, Eis oder Regen), die das Produkt beschädigen könnten, nicht berücksichtigt wurden;
3. der Abstand zwischen der Oberkante des Produktfundaments und dem ersten Wandelement weniger als 40 mm beträgt;
4. Die Außenkante der Reihe der unteren Wand des Produkts ist nicht 5 mm über die Außenkante der Fundamente hinaus installiert;
5. Der untere Rahmen des Produkts ist nicht glatt und/oder rechtwinklig;
6. keine feuchtigkeitsbeständige Barriere zwischen dem Fundament des Produkts und dem Gebäude installiert ist;
7. innerhalb von 14 Tagen nach der Montage das gesamte Produkt, einschließlich der Türen und Fenster, nicht mit einem Holzschutzmittel behandelt wurde, das heißt, der Benutzer verstößt gegen die Lagerungs- und Gebrauchsanweisung des Produkts, die besagt, dass das Produkt beidseitig mit einem Holzschutzmittel behandelt werden muss (damit es sich nicht verfärbt, verbiegt und ausdehnt, schimmelt und fault). Bei der Wahl der Holzschutzmaßnahmen sollten Sie sich von einem Fachmann und/oder einem Berater des Farbenhändlers beraten lassen. Es sollte betont werden, dass eine Imprägnierung kein ausreichendes Mittel für den Holzschutz ist;
8. das Produkt nicht ausreichend vor Witterungseinflüssen geschützt wurde, zum Beispiel durch Dach- und Befestigungsleisten, Dübel, Sturmbalken oder andere Mittel, auch wenn das aufgeführte Zubehör nicht im Holzhaus-Bausatz enthalten ist;
9. Fremdkörper wurden fest an der Wand des Produkts angebracht, so dass das Produkt nicht normal trocknen, schrumpfen, sich setzen oder ausdehnen kann, was gegen die Lagerungs- und Gebrauchsanweisungen des Produkts verstößt;
10. bei der Verlegung der Dachbretter eine Dehnungsfuge von 1-2 mm nicht berücksichtigt wurde;
11. Bei der Installation des Produkts wird das untere Dachmaterial nicht installiert (wenn es im Holzhausbausatz enthalten ist).
2.4. Für Änderungen, die auf Wunsch des Käufers am Produkt vorgenommen werden und die sich auf die Funktion und die teilweise oder vollständige Montage auswirken können.
2.5. Für Holz als natürliches Material:
1. Ausdehnung des Holzes, Schrumpfung (5 % der Breite und Dicke), Farbabweichungen, Drehung und Biegung von Teilen, die keinen Einfluss auf die Installation oder Verwendung des Produkts haben;
2. für Äste in den Produktbestandteilen, die seine Stabilität nicht beeinträchtigen;
3. für nicht gehobelte Bereiche des Produkts, Risse und andere kleinere Schäden, wenn diese Mängel nach der Verlegung unter der endgültigen Oberfläche verborgen sind ( zum Beispiel beim Wenden der Bretter oder beim Aufbringen der Dacheindeckung);
4. für gesunde, nicht ausgefallene Äste und schwarze Zweige - sie sind in den Konstruktionselementen des Produkts vorhanden;
5. für kleine Risse oder Risse, die sich im Holz gebildet haben (aufgrund von Trocknung), die aber nicht durch die Bestandteile hindurchgehen und die Stabilität der Struktur des Produkts nicht beeinträchtigen;
6. für Bohrungen in Produktteilen;
7. für Holzteile, die mit Dübeln verbunden sind.
2.6. Für Schäden, die auf normale Abnutzung des Produkts zurückzuführen sind ( zum Beispiel Abnutzungserscheinungen an Dielen oder Türschwellern).
2.7. Für Glaselemente und Glasteile, die durch den Käufer zerbrochen, mechanisch oder thermisch beschädigt wurden oder durch Druckunterschiede entstanden sind.
2.8. Für normale physikalische Phänomene (wie z.B. Kondensation von Feuchtigkeit aufgrund eines größeren Unterschieds zwischen Innen- und Außentemperaturen und übermäßiger Feuchtigkeit. Dies betrifft in der Regel die Fenster oder Ecken des Produkts (Flecken oder Schimmel können auftreten). Dieses Problem kann nur durch den Einsatz von Heizungs- und Lüftungssystemen verhindert werden).
2.9 Schäden im Zusammenhang mit unvorhergesehenen Faktoren (wie Vandalismus, Überschwemmung, Sturm oder Tornado).
2.10. Für Teile des Produkts, die in einer für das Produkt ungeeigneten Umgebung installiert werden (übermäßige Feuchtigkeit, Temperaturunterschiede usw.). Holztüren sind zum Beispiel nicht für Feuchträume (wie Badezimmer oder Saunen) geeignet. Die Verwendung in einer feuchten Umgebung kann dazu führen, dass sie sich übermäßig verbiegen oder ausdehnen, was ihre Funktionalität beeinträchtigen kann.
2.11. Schäden, die durch unvorsichtigen Gebrauch des Produkts verursacht werden ( zum Beispiel eine Eingangstür, die durch Wind oder Sturm geöffnet werden kann und gegen die Wand des Produkts schlägt. Dies kann zu gebrochenen Scharnieren oder Rissen im Holz führen. Um dies zu verhindern, empfiehlt der Verkäufer die Verwendung von Schlössern oder Stützen (nicht im Lieferumfang enthalten).
2.12. Schrumpfholz für unlackierte Holzverbindungen.
3. Der Käufer verliert das Recht auf Garantie in den folgenden Fällen
3.1. Die mangelhaften Gegenstände wurden bereits installiert oder lackiert, obwohl der Mangel an dem/den Produktteil(en) vor den Installationsarbeiten hätte festgestellt werden können.
3.2. Der Käufer stellt dem Verkäufer falsche oder unzureichende Informationen über das Produkt oder die Garantie zur Verfügung oder legt keine Dokumente vor, die den Kauf des Produkts bestätigen.